Diagnose & ePA

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Worum geht‘s?

Im deutschen Gesundheitssystem hast du die Möglichkeit, verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheits-Check-ups durchführen zu lassen. Ob Hautscreening, Darmkrebsvorsorge oder die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt/bei der Zahnärztin – viele dieser Untersuchungen stehen dir kostenlos und regelmäßig zur Verfügung. Sie sollen helfen, mögliche Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Die Ergebnisse solcher Untersuchungen bilden im Krankheitsfall für weiterbehandelnde Ärzt:innen und dich selbst eine wichtige Basis. Dann behalten alle Beteiligten auch bei längeren Therapien oder anschließenden Rehabilitationsmaßnahmen den Überblick. Das gilt insbesondere bei chronischen Erkrankungen, die regelmäßige Besuche in der Arztpraxis und Kontrollen notwendig machen. Aber auch für den Notfall sollten wichtige Gesundheitsdokumente immer schnell griffbereit sein – etwa um Vorerkrankungen, Medikamente oder Allergien zu dokumentieren.
Manche chronischen Krankheiten erfordern die Expertise mehrerer Ärzt:innen. Zum Beispiel bei der Entzündungskrankheit Multiple Sklerose: Hier können Befunde von Orthopäd:innen, Augenärzt:innen und weiteren Mediziner:innen für die Diagnose relevant sein. Höre dir an, wie Samira Mousa diese Situation erlebt hat:
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Samira Mousa
Samira Mousa
MS-Patientin

Was muss ich wissen? ​

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht – entweder über eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung (PKV). Gesetzlich Krankenversicherte müssen beim Besuch in der Arztpraxis die Gesundheitskarte vorzeigen. Darüber können Ärzt:innen ihre Arbeit mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen.
Wenn die Mediziner:innen Befunde erstellen, sind diese zunächst nur bei dem jeweiligen Arzt/der jeweiligen Ärztin abgespeichert – als Akte in Papierform oder elektronisch. Patient:innen erhalten diese Informationen in der Regel nur dann, wenn sie dies ausdrücklich wünschen, wenn weitere Ärzt:innen konsultiert werden sollen oder eine Überweisung für weitere Untersuchungen stattfindet. Patient:innen können sich jederzeit eine Zweitmeinung einholen, wenn sie sich unsicher sind. Es gibt dafür sogar einen Rechtsanspruch, sofern eine planbare Operation ansteht. Die Details regelt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Zweitmeinungsrichtlinie.

ePA Check-up noch nicht gemacht?

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Wie kommt die ePA ins Spiel? ​

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten freiwillig eine elektronische Patientenakte (ePA) von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch Privatversicherte haben künftig die Möglichkeit, eine ePA zu nutzen.

Die ePA kann zum Start mit der App der Krankenkassen von Patient:innen mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. befüllt werden. Auf Wunsch der Patient:innen können auch Behandler:innen weitere Daten einstellen. Wer eine ePA besitzt, hätte damit alle wichtigen Unterlagen gebündelt elektronisch an einem Ort gespeichert. Auf Wunsch können auch Notfalldaten enthalten sein. Der Mutter- und Impfpass sowie das Zahnbonusheft können in digitaler Form in die ePA aufgenommen werden. Auch persönliche Unterlagen wie Schmerz- oder Migränetagebücher können hier abgelegt werden. Das Kinderuntersuchungsheft („U-Heft“) wird in der ePA des Kindes gespeichert. Die Versicherten entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen möchten.
Die elektronische Patientenakte ist ein Instrument, das dir und deinen Ärzt:innen helfen soll, schnell einen Überblick zu erhalten. So hast du jederzeit Zugriff auf die Daten, und – sofern du das möchtest – auch deine Ärzt:innen. Das hilft bei wiederkehrenden Untersuchungen und kann für Notfälle hilfreich sein.

Viele Diagnosen sind aber auch gar nicht so einfach zu stellen, dann sind Zweitmeinungen wichtig. Höre dir hier von einer Orthopädin vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf an, was die ePA damit zu tun hat:
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Dr. med. Annika Hättich
Dr. med. Annika Hättich
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Die Nutzung der ePA birgt aber auch Risiken, gerade wenn es um eine mögliche Diskriminierung bei bestimmten Erkrankungen geht. Das kann zum Beispiel bei HIV-Erkrankten der Fall sein, wie die Deutsche Aidshilfe regelmäßig mahnt, wenn Betroffene seltener Arzttermine erhalten. Bei sensiblen Gesundheitsdaten – auch ein Schwangerschaftsabbruch oder eine psychische Erkrankung fallen darunter – ist es daher besonders wichtig, gut zu überlegen, wem die Zugriffsrechte auf bestimmte Informationen in der ePA erteilt werden. Mehr zum Thema erfährst du in der Zusatzinfo "Sicherheit & ePA" oder im ePA Check-up!

Das wird aktuell diskutiert!

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im März 2023 eine Digitalisierungsstrategie vorgestellt. Hierbei ist geplant, die ePA bis Ende 2024 für alle als Opt-out-Lösung einzuführen. Die gematik wurde beauftragt dafür ein detailliertes Konzept zu erarbeiten. Auf dem Prüfstand stehen derzeit außerdem die medizinischen Informationen, die in der ePA hinterlegt werden sollen.

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